Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Bedingte Haftstrafe trotz 64 Diebstählen

Vorbestrafter stahl Badegästen Rucksäcke und verursachte Schaden von 35.000 Euro. Der Handwerker muss nicht ins Gefängnis, damit er Schadenersatzzahlungen leisten kann.

Badegästen von Schwimmbädern und Baggerseen im Rheintal hat der geständige Angeklagte in den Jahren 2021 und 2022 jeweils im Sommer 64 Rucksäcke und Badetaschen gestohlen. Dabei hat der 57-jährige Deutsche Bargeld, Wertgegenstände, 48 Ausweise und 39 Bankomatkarten erbeutet. Der angerichtete Gesamts

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