Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Morddrohungen gegen Halterin eines Hundes
Oberlandesgericht bestätigte rechtskräftig teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen 43-Jährigen wegen gefährlicher Drohung. Angeklagter sagte, er habe nur den Hund bedroht.
Er werde sie umbringen, hat der angeklagte Jogger nach den gerichtlichen Feststellungen am 16. Dezember 2021 im Walgau der Halterin des ihn anbellenden Hundes zwei Mal zugerufen.
Wegen gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene Angestellte mit dem Nettoeinkommen von 2700 Euro im April 2022 in erste