Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Stadt Bregenz wegen Besitzstörung verurteilt

Die Bregenzer Stadtwerke hätten das Wasser nicht abdrehen dürfen – nun wird Schadenersatz gefordert.
Klaus
hartinger
Stadtwerke hätten laut Urteil bei Wohnhaus Wasser nicht abdrehen dürfen. Nun fordert Vermieterin in Zivilprozess 59.000 Euro für entgangene Mieten und andere Mietschäden.
Die Bregenzer Stadtwerke haben bei einem Bregenzer Wohnhaus am 17. Oktober 2017 den Wasserzähler abmontiert und die Wasserzufuhr fast ein halbes Jahr lang gestoppt, bis 28. März 2018.
Der betroffene Kunde der Stadtwerke, ein Vorarlberger Förderverein, reagierte auf das Abdrehen des Wassers mit einer