Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Ex-Freund fordert Geschenke zurück
Kläger verlangt in Zivilprozess 20.000 Euro. Denn sein beschenkter Ex-Freund sei undankbar, weil der Beklagte ihm zu Unrecht die Fälschung einer Rechnung vorwerfe.
Geschenke können zurückverlangt werden, wenn der Beschenkte sich ausgesprochen undankbar verhält. Dann nämlich, so der Oberste Gerichtshof, wenn der Beschenkte dem Geschenkgeber mit einer Straftat schadet.
Die Straftat der üblen Nachrede habe sein beklagter Ex-Freund begangen, meint der Kläger in dem