Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Job: Keine sexuelle Belästigung
Klage einer Kellnerin gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber in Arbeitsprozess abgewiesen. Klägerin fordert von Hüttenwirt 20.000 Euro Schmerzengeld und beruft gegen das Urteil.
Sie sei für den beklagten Hüttenwirt „keine Kellnerin gewesen, sondern eine Frau zum Spielen, ein Spielzeug“, sagte die Klägerin während ihrer gerichtlichen Befragung. Er habe etwas von ihr wollen, in sexueller Hinsicht. Die 34-jährige Klägerin behauptet, ihr Arbeitgeber habe sie während ihrer fünfw