Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Fehler: Keine Berufung der Staatsanwaltschaft
Strafverfolgungsbehörde bekämpfte teilbedingte Geldstrafe versehentlich nicht. Deshalb durfte Berufungsgericht Strafe für Fälscherin von Impfnachweis nicht erhöhen.
Leider habe seine Behörde keine Strafberufung erhoben, sagte Wilfried Siegele, der Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch, in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch. Deshalb sei es dem Berufungsgericht verwehrt gewesen, die teilbedingte Geldstrafe für die Fälschung des Corona-Impfnachw