Für Dealer gehalten: Freigesprochen
Richterin ging nicht davon aus, dass unbescholtener 24-Jähriger Ecstasy bestellt und verkauft hat.
Verteidiger Matthias Kucera argumentierte erfolgreich mit einer Verwechslung. Der von ihm vertretene Zweitangeklagte sei nicht derjenige mit einem bestimmten Spitznamen, der beim Erstangeklagten Ecstasy aus dem Darknet geordert, von ihm übernommen und dann verkauft haben soll. Im Zweifel wurde der u