Gutscheine
30 Jahre gültig, Verkürzung möglich
Gutscheine sind generell 30 Jahre lang gültig. Nur mit einem triftigen Rechtfertigungsgrund des Unternehmers ist eine Verkürzung dieser Frist möglich. Je kürzer die Frist ist, desto triftiger muss der Grund sein. So war zum Beispiel die Befristung eines Thermengutscheins auf zwei Jahre unzulässig. W