Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Verspätet: Erbklage gegen Bruder verjährt
Kläger wusste laut OGH mehr als drei Jahre vor Klage, dass er nach Tod des Vaters Ansprüche gegen seinen Bruder hat. Dieser hat zwei Liegenschaften geschenkt erhalten.
Der Kläger hat nach Ansicht der Gerichte seinen beklagten Bruder in dem Vorarlberger Erbstreit erst nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist und daher zu spät geklagt. Wegen Verjährung wurde die Klage mit der Forderung nach 100.000 Euro als Ausgleich für Schenkungen nun rechtskräftig abgewiesen