Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Nacktfoto eines Buben ist Kinderpornografie
Teilbedingte Geldstrafe für 27-Jährigen, der Nacktfoto eines unmündigen Kindes weitergeleitet hat.
Das weitergeleitete Nacktfoto eines unmündigen Buben wertete Richterin Silke Sandholzer als Kinderpornografie. Wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger wurde der unbescholtene Schichtarbeiter am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2880 Euro (240 Tagessätze zu je 12