Strafe: Im Lockdown Haartrockner verkauft
Landesverwaltungsgericht bestätigte Corona-Geldstrafe von 360 Euro für Lebensmittelhändler: Im Geschäft wurden nicht nur Grundgüter des täglichen Bedarfs angeboten.
Während eines Coronalockdowns wurden Ende November 2020 in einem behördlich kontrollierten Lebensmittelgeschäft verbotenerweise Waren zum Verkauf angeboten, die nach Ansicht der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und des Landesverwaltungsgerichts nicht zum typischen Warensortiment zählen. Für den V