Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Corona: Verbot für Sportplätze illegal

Der Verfassungsgerichtshof erklärte in einem Vorarlberger Verfahren das Betretungsverbot mangels Begründung für gesetzwidrig. Die Strafbescheide sind aufzuheben.

Das vom Gesundheitsminister verordnete Betretungsverbot für Sportplätze während des ersten Corona-Lockdowns im März und April 2020 war gesetzwidrig. Das hat nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem Vorarlberger Verfahren entschieden. Denn die Verordnung sei unzureichend nur mit dem allgemeinen

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