Fünf Monate Haft wegen Waffenbesitzes

Schreckschusspistole, Schlagstock, Pfeffergel: In zweiter Instanz bestätigte Strafe fiel hoch aus, weil Angeklagter auch schon Vorstrafen wegen unerlaubten Waffenbesitzes hat.

Wegen unerlaubten Waffenbesitzes wurde der Angeklagte rechtskräftig zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Der Berufungssenat des Landesgerichts Feldkirch unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Prechtl-Marte bestätigte am Montag das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn. In der Beruf

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.