Fünf Monate Haft wegen Waffenbesitzes
Schreckschusspistole, Schlagstock, Pfeffergel: In zweiter Instanz bestätigte Strafe fiel hoch aus, weil Angeklagter auch schon Vorstrafen wegen unerlaubten Waffenbesitzes hat.
Wegen unerlaubten Waffenbesitzes wurde der Angeklagte rechtskräftig zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Der Berufungssenat des Landesgerichts Feldkirch unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Prechtl-Marte bestätigte am Montag das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn. In der Beruf