Verfassung

Barbara Schöbi-Fink übernimmt

Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. Hartinger

Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. Hartinger

Wie jede Verfassung kennt auch die Vorarlberger Landesverfassung Bestimmungen, wie bei der Amtsunfähigkeit von Funktionsträgern vorzugehen ist: „Bei Verhinderung des Landeshauptmannes gehen die ihm zustehenden Rechte und Pflichten, soweit verfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, auf den La

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