Verfassung
Barbara Schöbi-Fink übernimmt

Barbara-Schöbi Fink vertritt den Landeshauptmann. hartinger
Wie jede Verfassung kennt auch die Vorarlberger Landesverfassung Bestimmungen, wie bei der Amtsunfähigkeit von Funktionsträgern vorzugehen ist: „Bei Verhinderung des Landeshauptmannes gehen die ihm zustehenden Rechte und Pflichten, soweit verfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, auf den La