Verfassung
Barbara Schöbi-Fink übernimmt

Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. Hartinger
Wie jede Verfassung kennt auch die Vorarlberger Landesverfassung Bestimmungen, wie bei der Amtsunfähigkeit von Funktionsträgern vorzugehen ist: „Bei Verhinderung des Landeshauptmannes gehen die ihm zustehenden Rechte und Pflichten, soweit verfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, auf den La