Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Fehler des Gerichts bei Rechten für Wohnung

Rechtsmittelinstanzen hoben Beschluss des Bezirksgerichts auf: Veräußerungsverbot besteht auch nach Tod der Miteigentümerin. Ihr Sohn erhält ihre Wohnungsanteile doch nicht.

Die Zivilrichterin im Dienstbarkeitsprozess am Landesgericht Feldkirch zeigte sich erstaunt darüber, dass das zuständige Bezirksgericht das Veräußerungs- und Belastungsverbot für die Wohnung gelöscht hatte. Aber inzwischen haben das Landesgericht Feldkirch und der Oberste Gerichtshof (OGH) den Besch

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