Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Mit 18 schon wegen kleiner Delikte in Haft
Bereits fünfte Freiheitsstrafe für einschlägig vorbestraften 18-Jährigen: Ein Monat Gefängnis nach zwei Diebstählen. Fünf weitere Haftmonate muss er ab Dezember verbüßen.
Der Angeklagte habe offenbar „kein Unrechtsbewusstsein“, sagte Richterin Sabrina Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung. Staatsanwalt Manfred Melchhammer habe es auf den Punkt gebracht: Der 18-Jährige habe eigene Vorstellungen von Recht und Unrecht. Der junge Mann verbaue sich mit seinen Straftaten s