Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Waffenumgang: Polizist durfte entlassen werden

Klagender Stadtpolizist wollte sich nach Ansicht der Richter mit entwendeter Dienstwaffe eines Kollegen erschießen. Arbeitsgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Entlassung.

Der mit einem internen Waffenverbot belegte Stadtpolizist entwendete nach den gerichtlichen Feststellungen am 15. März 2021 in der Dienststelle unbemerkt die geladene Dienstwaffe eines Kollegen. Nach Ansicht der Richter ging der Exekutivbeamte danach in den Keller der Dienststelle und dachte daran,

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