Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Im Zweifel Freispruch von Sexualstraftat
Keine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung. Für Strafrichterin ist nicht erwiesen, dass unbescholtener 25-Jähriger Sex mit seiner Freundin gegen deren Willen hatte.
Im Zweifel wurde der unbescholtene 25-Jährige am gestrigen Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch vom angeklagten Vergehen der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung freigesprochen. Das Urteil, mit dem der Staatsanwalt einverstanden war, ist bereits rechtskräftig.
Nicht nach