Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Betrunkenen Mitarbeiter zu spät entlassen
Weil Entlassung unwirksam wurde, erhält ehemaliger Mitarbeiter 14.800 Euro als Kündigungsentschädigung. Urteil nicht rechtskräftig.
Wegen wiederholter Trunkenheit im Dienst hat der Betreiber eines Handelsgeschäfts aus dem Bezirk Bludenz, wie berichtet, einen Mitarbeiter entlassen. Die Entlassung ist aber nach Ansicht der Arbeitsrichter nicht unverzüglich, sondern zu spät erfolgt, nämlich erst am Tag nach dem behaupteten letzten