Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Pakete gestohlen, aber Zustellerin haftet nicht

Subunternehmer haftet gegenüber Auftraggeber für nicht ordnungsgemäß zugestellte Pakete mit Coronatests, kann aber gegen seine Mitarbeiterin wohl keinen Regress nehmen.

Die Zustellerin hat insgesamt vier Pakete mit Coronatests für eine Apotheke im Bezirk Dornbirn ohne Empfangsbestätigung und damit nicht ordnungsgemäß zugestellt. Sie gibt zu, dass sie die Pakete vor der Apotheke abgestellt hat. Bislang unbekannte Täter haben die Pakete gestohlen.

Die nach eigenen Ang

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