Freigesprochen trotz schwerer Verletzung
Für Richter ist nicht erwiesen, dass Angeklagter der Oma seines Kindes den Finger schwer verletzt hat.
Vom angeklagten Vergehen der schweren Körperverletzung wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele nahm drei Tage Bed