Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
at

Kinderbetreuungsgeld: Tippfehler mit Folgen

Vater gab bei Mailadresse falschen Buchstaben ein, sodass ÖGK Nachweis über Untersuchung nicht erhielt. OLG urteilte, dass er 1300 Euro an Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen muss.

Wegen seines Tippfehlers muss der klagende Vater aus dem Bezirk Dornbirn der beklagten Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) 1300 Euro an bezogenem Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. Das habe das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) entschieden, teilte auf Anfrage Norbert Stütler als Sprecher des L

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die NEUE in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.