Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Kinderbetreuungsgeld: Tippfehler mit Folgen
Vater gab bei Mailadresse falschen Buchstaben ein, sodass ÖGK Nachweis über Untersuchung nicht erhielt. OLG urteilte, dass er 1300 Euro an Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen muss.
Wegen seines Tippfehlers muss der klagende Vater aus dem Bezirk Dornbirn der beklagten Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) 1300 Euro an bezogenem Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. Das habe das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) entschieden, teilte auf Anfrage Norbert Stütler als Sprecher des L