Lohndumping: 100.000 Euro Strafe statt 5000
BH-Strafe zu milde: Landesverwaltungsgericht hob Sanktion für Geschäftsführer drastisch an: Höchststrafe.
Gleich um das 20-fache angehoben wurde vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) die Geldstrafe nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG).
Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hatte in einem Strafbescheid die Verwaltungsstrafe für den Geschäftsführer einer Vorarlberger GmbH nur mit 5000