Lohndumping: 100.000 Euro Strafe statt 5000

BH-Strafe zu milde: Landesverwaltungsgericht hob Sanktion für Geschäftsführer drastisch an: Höchststrafe.

Gleich um das 20-fache angehoben wurde vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) die Geldstrafe nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG).

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hatte in einem Strafbescheid die Verwaltungsstrafe für den Geschäftsführer einer Vorarlberger GmbH nur mit 5000

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