Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Verzicht auf Alkohol: Sonst ein Jahr Haft
Sollte berauschter Straftäter gegen gerichtliche Bewährungsauflagen verstoßen, müsste er doch ins Gefängnis.
Im Alkoholvollrausch versuchte sich der reumütige geständige Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen einer Amtshandlung der Polizei zu widersetzen und verletzte dabei zwei Polizisten. Demnach beschädigte er zudem eine an der Wand hängende Tafel.
Wegen der Begehung von Straftaten im Zustand v