Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Polizist: Nur Geldbuße, doch keine Entlassung
Bundesverwaltungsgericht belegte Polizisten in Disziplinarverfahren mit Geldbuße: Weil er zwei Weisungen missachtet habe, aber nicht unentschuldigt dem Dienst ferngeblieben sei.
In erster Instanz hatte die Bundesdisziplinarbehörde den Vorarlberger Polizisten suspendiert und danach entlassen. Ihm wurde in dem Disziplinarverfahren zur Last gelegt, er habe zwei dienstliche Weisungen von Vorgesetzten nicht befolgt: Der Bundespolizist habe im März 2020 vor seiner zwei Tage späte