Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.
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Aus Geldstrafe wurden vier Monate Haft

In erster Instanz kam mit 18 Vorstrafen belas­teter Angeklagter für Sachbeschädigung mit Geldstrafe von 400 Euro davon. Berufungsgericht setzte nun rechtskräftig Haftstrafe fest.

Welche Strafe ist für den mit 18 Vorstrafen belas­teten Angeklagten angemessen, der eine Sachbeschädigung zu verantworten hat? Diese Frage beantworteten die Gerichte höchst unterschiedlich. Das Erstgericht verhängte eine Geldstrafe, das Zweitgericht eine zu verbüßende Haftstrafe.

Der geständige Angek

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