Kein Strafprozess nach Explosion der Schule
Gericht wies Antrag auf Fortführung des eingestellten Strafverfahrens aus formalen Gründen zurück: Opferanwalt gab nicht an, dass sein Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
Die Explosion der damals zum Glück menschenleeren Ausweichschule Fischbach der Stadt Dornbirn am 18. Oktober 2020 gegen 0.15 Uhr bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Das wegen des Verdachts der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst und fahrlässigen Körperverletzung von außerhalb der Schule du