Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Kein Beweis für Gewalt im Kindergarten
Berufungsgericht bestätigte Abweisung der Klage gegen Stadt Feldkirch. Weil nicht erwiesen sei, dass Bub vierjähriges Mädchen in Kindergarten geschlagen und verletzt habe.
Das Landesgericht Feldkirch gab der Berufung der minderjährigen Klägerin keine Folge. Damit wurde das klagsabweisende Urteil des Bezirksgerichts Feldkirch bestätigt. Gegen das Berufungsurteil kann noch eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof erhoben werden.Nach Ansicht der Vorarlber