Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Tierquälerei: Hunde mit offenen Wunden
Geldstrafe für Hundebesitzerin, weil sie ihre alten und verletzten Hündinnen nicht zum Tierarzt brachte.
Wegen des Vergehens der Tierquälerei wurde die unbescholtene Angeklagte am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro.
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