Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Schuss aus Polizeiwaffe verletzte zwei Polizisten
Schuss löste sich bei Festnahme, als Lauf Boden berührte. Steinsplitter trafen Beamte. Staatsanwaltschaft stellte Verfahren ein, weil keine Fahrlässigkeit nachzuweisen war.
Der beschuldigte Polizist, der im Verdacht stand, zwei Polizisten mit einem Schuss aus seiner Dienstwaffe fahrlässig verletzt zu haben, wurde nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch habe das wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung geführte Ermittlungsverfahren aus Beweisgründ