
Die Gemeinde wandte sich per Brief an Mitarbeiter.
Hartinger
Die Gemeinde Fußach bestätigt gegenüber der NEUE die Echtheit jenes Schreibens, das an alle Mitarbeiter ergangen ist. Darin wird auf das Impfpflichtgesetz verwiesen, das am 1. Februar in Kraft tritt. „Wir ersuchen Dich daher, uns bis 31.01.2022 einer (sic) der folgenden Nachweise zu erbringen“, heiß