Lech/Wien
VfGH pfeift Land zurück: Keine Verkleinerung

Landesrat Rauch: „Ich habe einen Fehler gemacht.“ Hartinger
Die in Lech geplante Verkleinerung des Naturschutzgebietes „Gipslöcher“ für einen Lift ist laut VfGH unzulässig.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Land hinsichtlich einer Verkleinerung des Naturschutzgebiets „Gipslöcher“ in Lech zurückgepfiffen. Die Landesregierung hatte das Naturschutzgebiet per Verordnung für die Errichtung der Grubenalpbahn um 900 Quadratmeter verkleinert. Der VfGH erkannte die Vero