Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Trotz Drohung mit Feuer keine Sanktion
Psychisch Kranker darf nicht in Psychiatrie eingewiesen werden, weil Strafrichter angedrohtes Anzünden eines Hauses nur als Androhen einer Körperverletzung werteten.
Er werde sein Haus anzünden und abbrennen lassen. Das sagte nach den gerichtlichen Feststellungen der Betroffene im Juli 2020 in Bregenz zu seinem Widersacher. Für die Drohung mit der Brandstiftung gab es dennoch keine strafrechtliche Sanktion. Die Äußerung durfte nicht als Vergehen der gefährlichen