Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Doch kein Widerstand gegen die Staatsgewalt
Strafrichter wertete Drohung gegen Polizistin nur als versuchte Nötigung. Geldstrafe für Jugendlichen.
Der Jugendliche sagte nach den gerichtlichen Feststellungen in Dornbirn zu einer Polizistin, wenn sie ihn nicht telefonieren lasse, bringe er sich um. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wertete die Drohung als versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt. Dafür beträgt die Strafdrohung bis zu drei Jah