Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Wasserschaden und Coronamaßnahmen
Versicherung zahlt nicht, weil trotz Abwesenheit von mehr als 72 Stunden Hauptwasserhahn nicht abgedreht wurde. Kläger sagt, er habe wegen Corona länger wegbleiben müssen.
Der Kläger fordert in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch von seiner Sachversicherung vorerst nur 70.000 Euro. Der entstandene Wasserschaden im Ferienhaus seines Mandanten im Bezirk Bregenz sei ein höherer, sagt Klagsvertreter Daniel Wolff. Aus der Geschirrspülmaschine ist während