Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Radfahrer trank nicht nur Radler: Geldstrafe
Höchstgericht bestätigte BH-Strafe von 1220 Euro für Radfahrer, der 2,3 Promille hatte.
Am 5. August 2019 gegen 23.20 Uhr ist der mit 2,3 Promille alkoholisierte Radfahrer nach den gerichtlichen Feststellungen im Bezirk Dornbirn über einen Zebrastreifen gefahren. Für den Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem verbotenen Radfahren unter Alkoholeinfluss muss der Beschuld