Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Kein ernsthafter Plan für Mord an Joggerin

Richter Dietmar Nußbaumer sprach die Angeklagten frei. Oliver Lerch (3)
19- und 20-Jähriger im Zweifel von verbrecherischem Komplott freigesprochen. Bedingte Haftstrafe für 19-Jährigen wegen Kinderpornografie und Sachbeschädigung.
Mit Whatsapp-Nachrichten vereinbarten der 19-Jährige und der 20-Jährige nach den gerichtlichen Feststellungen im März, am nächsten Abend am Bodensee zwischen Bregenz und Hard eine Joggerin zu ermorden, sollte sich das Zufallsopfer bei der Vergewaltigung wehren.
Richter Dietmar Nußbaumer bezweifelte a