Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
neue-redaktion@neue.at
Nachbar darf Straße um 5055 Euro befahren
Oberster Gerichtshof bestätigte Vorarlberger Entscheidungen: Bauherr kann in seiner Not als Zufahrt für geplantes Wohnhaus bestehenden Weg des Nachbarn benützen.
Der widerwillige Antragsgegner muss dem benachbarten Antragsteller nach dem Notwegegesetz einen Notweg einräumen. Demnach darf der Antragsteller als Zufahrt für sein geplantes Wohnhaus die bereits bestehende kompakte Schotterstraße seines Nachbarn benützen. Das Wegerecht hat sich der Bauherr vor Ger