Achtfach Vorbestrafter darf im Land bleiben
Weil ein 38-jähriger, in Vorarlberg aufgewachsener Türke keine schweren Straftaten begangen hat, hob der Verwaltungsgerichtshof das Aufenthaltsverbot auf.
Der Fall erinnert an jenen des nun rechtskräftig wegen Mordes an einem Dornbirner BH-Mitarbeiter zu einer lebenslänglichen Haftstrafen Verurteilten. Der 36-jährige Türke ist in Österreich geboren und aufgewachsen und wurde wegen seiner zahlreichen Vorstrafen in die Türkei abgeschoben. Danach kehrte