Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Angeklagter Ex-Polizistsoll Lohn zurückzahlen
Unzulässige Nebenbeschäftigung während Suspendierung: Landespolizeidirektion fordert 8200 Euro. Gericht hob mangelhaften Bescheid auf und ordnete Erstellung eines neuen an.
An einem Nebenschauplatz wurde einem mutmaßlich korrupten Ex-Polizisten vorläufig ein kleines Erfolgserlebnis zuteil. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat einen mangelhaften Bescheid der Landespolizeidirektion aufgehoben.
Rückzahlung von 8200 Euro. In dem Bescheid fordert die Landespolizeidirektion