Versicherung greift nicht bei Corona-Maßnahmen

Für die Hotellerie gab es ab dem 27. März 2020 ein Betretungsverbot.
Gmeiner/Symbolbild
OGH entschied zugunsten der Versicherung im Rechtsstreit mit einem Bregenzerwälder Hotel, weil laut Gericht ein Betretungsverbot nicht einem Betriebsausfall entspricht.
Durch diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ersparen sich Österreichs Versicherungsunternehmen jetzt Millionen Euro an Zahlungen, und wohl Tausende Hotelbetreiber fallen um genau diese Gelder um.
Denn der OGH hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Bregenzerwälder Hotelbetreiber und seiner V