Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Wohnungsmieter istdoch kein Betrüger
Freispruch im Zweifel: Für Strafrichter blieb unklar, ob ehemaliger Mieter Kaution bezahlt hat oder nicht.
Der angeklagte Ex-Mieter hat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nachträglich und wahrheitswidrig in seinen Mietvertrag geschrieben, er habe seinem Vermieter an Kaution 1200 Euro bezahlt. Der ehemalige Mieter habe daraufhin in betrügerischer Absicht vom Vermieter die Rückzahlung der Kaution gefo