Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Haftstrafe: SchlafendesMädchen missbraucht
Teilbedingte Gefängnisstrafe für unbescholtenen 22-Jährigen: Er hatte nach Ansicht der Richter mit 16-Jähriger in einer Nacht gegen ihren Willen zwei Mal Sex, als sie schlief.
Wegen der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person wurde der unbescholtene 22-Jährige am Montag am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Haftmonate. Die anderen 16 Monate wurden für eine Bewährungszeit von