Aus dem Gerichtssaal

Von Seff Dünser
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Heftklammer reichtnicht fürs Testament

Fremdhändige letzte Verfügung auf lose miteinander verbundenen Blättern ungültig, urteilte der OGH.

Um das Risiko von Manipulationen weiter zu verringern, ist die Rechtsprechung bei den formalen Vorschriften für Testamente inzwischen strenger geworden. Der Obers­te Gerichtshof (OGH) hat neuerlich in einem Vorarl­berger Erbrechtsverfahren ein fremdhändiges Testament für ungültig erklärt, weil die b

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