Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Drohung mit Messerstich gegen säumigen Mieter
Geldstrafe: Bruder des Vermieters probierte laut Urteil, Mietrückstände mit versuchter Nötigung einzutreiben.
Der Ärger über die angefallenen Mietrückstände sei verständlich, sagte Richter Martin Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Allerdings habe der Angeklagte auf seine Wut mit einer Straftat reagiert, nämlich mit einer versuchten Nötigung. Dafür wurde der unbescholtene Arbeiter mit dem Nettoeinkomme