Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Bezirkshauptmann haftet nicht für Wahlfehler
Auch das Oberlandesgericht wies Schadenersatzklage der Republik gegen Bregenzer Bezirkshauptmann ab.
Der anwaltlich von Philipp Längle vertretene Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech haftet nicht für Fehler bei der Stimmenauszählung bei der Bundespräsidentenwahl von 2016. Das hat am Mittwoch in zweiter Instanz das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) in einem Arbeitsprozess entschieden. Das OLG hat