Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Umstrittene Adoption:Flüchtling darf bleiben
Pakistaner wurde von Österreicherin adoptiert und erhielt deshalb Aufenthaltstitel. Bundesverwaltungsgericht ist aber erstaunt, dass Bezirksgericht Adoption genehmigt hat.
Der erwachsene Pakistaner wurde nach dem negativen erstinstanzlichen Aufenthaltsbescheid des Feldkircher Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) von einer Österreicherin adoptiert. Deshalb darf der 2015 illegal nach Österreich eingereiste Asiate nun doch weiterhin in Österreich leben. Das hat in