Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Zugriff auf Vermögenbei betreutem Wohnen
Verbot des Pflegeregresses gilt nicht für betreute Wohngemeinschaft, so der Verwaltungsgerichtshof: Vermögende Seniorin muss Kosten von monatlich 3292 Euro selbst tragen.
Die Pensionistin aus dem Bezirk Bregenz lebt in einer betreuten Seniorenwohngemeinschaft eines Sozialzentrums. Sie hat erfolglos um die Übernahme der hohen Unterbringungs- und Verpflegungskosten von monatlich 3292 Euro angesucht. Nach der BH Bregenz und dem Landesverwaltungsgericht hat nun in letzte