Aus dem Gerichtssaal
Von Seff Dünser
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Überhöhtes Honorar:Geldbuße für Anwältin
Oberster Gerichtshof bestätigte Disziplinarstrafe von 1200 Euro: Vorarlberger Rechtsanwältin forderte von Mandantin für Scheidungsvereinbarung 15.000 statt 7100 Euro.
Nach Ansicht der Disziplinarrichter hat die Vorarlberger Rechtsanwältin ihrer Mandantin im August 2017 ein grob überhöhtes Honorar für eine einvernehmliche Scheidung in Rechnung gestellt. Demnach verlangte die Anwältin für die Scheidungsvereinbarung mit netto 15.000 Euro mehr als das Doppelte des t