Denkzettel
Vertrauen
Der Oberste Gerichtshof gab sich am Dienstag große Mühe, den Teilrückzug seiner Vizepräsidentin nur formal und nicht inhaltlich zu begründen: Über die Rechtmäßigkeit jener Chats, die die Juristin als Parteigünstling dastehen lassen, habe man „keine Kenntnis“. Es gehe aber ums Vertrauen der Öffentlic